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   OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04   

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https://dejure.org/2005,17791
OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04 (https://dejure.org/2005,17791)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 MB 165/04 (https://dejure.org/2005,17791)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 2 MB 165/04 (https://dejure.org/2005,17791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Zusammenhang mit einer Ausbildungs- und Studienförderung; Berücksichtigung der familiären Situation des Antragsstellers; Zweck der Gewährung von Freibeträgen vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten; Begründung für die ...

  • Judicialis

    BaföG § 24 Abs 1; ; BaföG § 25 Abs 3

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
    § 25 Abs. 6 BAföG setzt als Tatbestand voraus, dass eine allein die Freibeträge nach § 25 Abs. 1, 3 und 4 BAföG berücksichtigende Einkommensanrechnung zu einer unbilligen Härte führen würde (BVerwG, Urt. v. 17.07.1998 - 5 C 14.97 - Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 13).

    Einerseits gibt § 25 Abs. 6 BAföG nur dann, wenn und soweit eine Einkommensanrechnung ohne Härtefreibetrag zu einer unbilligen Härte führen würde, die Ermessensdirektive vor, einen weiteren Teil des Einkommens anrechnungsfrei zu lassen; andererseits soll aber auch immer dann, wenn und soweit eine Einkommensanrechnung ohne Härtefreibetrag zu einer unbilligen Härte führen würde, ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei gelassen werden (BVerwG, Urt. v. 17.07.1998, a.a.O.).

  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
    Die Aufwendungen beruhen zwar auf einer Entscheidung des Vaters, die jedoch in ihrer Wirkung und Bedeutung über die Eingehung einer vertraglichen Verbindlichkeit hinausgeht und wegen der angestrebten Restschuldbefreiung der Schaffung einer neuen Existenzgrundlage des Schuldners dient (vgl. BFH, Urt. v. 09.05.1995 - III R 244/94 -, BFHE 181, 12 = NJW 1997, 542 zu § 33 Abs. 2 EStG).
  • VGH Bayern, 06.08.2003 - 12 CE 03.840

    Sozialhilfe, Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach gekürzten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
    Weil die einstweilige Anordnung nicht über den Hauptsacheanspruch selbst entscheidet, sondern nur über den Zwischenraum bis zu dessen Entscheidung, ist das Gericht im Eilverfahren nicht an das in der Hauptsache anzuwendende materielle Recht gebunden und kann auch Anordnungen treffen, die nach dem auf den Hauptsacheanspruch anzuwendende materiellen Recht nicht möglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.08.2003 - 12 CE 03.840 -, Juris; Puttler in Sodan/Zickow, VwGO, § 123 Rn. 108, 110; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 Rn. 160; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 123 Rn. 28; Bader/Funke/Kaiser-Kunze/von Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 123 Rn. 59).
  • FG Hamburg, 20.11.2003 - III 333/02

    Einkommensteuer: Forderungsausfall als außergewöhnliche Belastung?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
    Es kann dahinstehen, ob diese Zahlungen an den Treuhänder zwangsläufige Aufwendungen im Sinne von § 33 EStG darstellen (vgl. dazu FG B-Stadt, Urt. v. 20.11.2003 - III 333/02 -, Juris m.w.N.).
  • BFH, 11.10.1999 - III R 244/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
    Die Aufwendungen beruhen zwar auf einer Entscheidung des Vaters, die jedoch in ihrer Wirkung und Bedeutung über die Eingehung einer vertraglichen Verbindlichkeit hinausgeht und wegen der angestrebten Restschuldbefreiung der Schaffung einer neuen Existenzgrundlage des Schuldners dient (vgl. BFH, Urt. v. 09.05.1995 - III R 244/94 -, BFHE 181, 12 = NJW 1997, 542 zu § 33 Abs. 2 EStG).
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 113.81

    Geschiedene Elternteile - Auszubildender - Gemeinsame Kinder - Einkommensbezieher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 2 MB 165/04
    Das steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.06.1983 - 5 C 113.81 -, E 67, 280).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Das Vorliegen einer unbilligen Härte ist grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung zu beurteilen; ist trotz einer außergewöhnlichen Belastung der Eltern zu erwarten, dass sie den angerechneten Einkommensbetrag dem Auszubildenden in zumutbarer Weise zur Verfügung stellen können und werden, so ist eine Härtesituation im Sinne dieser Vorschrift nicht gegeben (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 MB 165/04 -, juris Rn. 9; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2010 - 12 E 480/10 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2011 - 11 K 4176/10 -, juris Rn. 30; VG Sigmaringen, Urteil vom 25.09.2001 - 9 K 1707/00 -, juris Rn. 25).
  • VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08

    BAföG; unbillige Härte; Einkommen; Anrechnung; Anrechnungsfreistellung;

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung dazu, inwieweit dem unter welchen etwaigen zusätzlichen Voraussetzungen Verwendungs-beschränkungen im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz oder einer Einzelpfändung gleichzustellen wären (vgl. dazu etwa OVG SH, Beschl. v. 25.1.2005 - 2 MB 165/04 - Rothe/Blanke, LBL.-Komm zum BAFöG Stand Jan. 2008 § 25 Rn. 50 - Stichwort "Verfügungsbeschränkung").
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2010 - 1 M 154/10

    Anordnungsgrund bei Gehaltspfändung

    Sofern das gepfändete Einkommen förderungsrechtlich nicht gemäß §§ 11 Abs. 2 a, 21 Abs. 4 Nr. 4 BAföG außer Betracht bleiben kann, besteht jedenfalls neben der Aktualisierungsmöglichkeit gemäß § 24 Abs. 3 BAföG auch die Möglichkeit, neben den gesetzlich pauschalierten Freibeträgen auf Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG zur Vermeidung unbilliger Härten einen weiteren Einkommensanteil anrechnungsfrei stellen zu lassen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25.01.2005 - 2 MB 165/04 - juris; VG Chemnitz, Urt. v. 13.11.2009 - 4 K 1444/08 - juris).
  • VG Würzburg, 27.02.2009 - W 3 K 06.584

    Verschweigen von Vermögen; Datenabgleich; Härte; Morbus Menière

    Ob eine unbillige Härte i.S. des § 29 Abs. 3 BAföG vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung (OVG Schleswig, B.v. 25.01.2005 Nr. 2 MB 165/04).
  • SG Berlin, 09.01.2007 - S 58 AL 4303/06

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensfreibetrag - unbillige Härte -

    Denn zum einen ist im Hinblick auf die wahrscheinlich gar nicht bestehende Unterhaltsverpflichtung (§ 71 Abs. 5 Satz 2 SGB III) BAB zu bewilligen, zum anderen ist im Eilverfahren auch ohne Ermessenreduktion auf Null zugunsten der Ast. zu entscheiden, da anderenfalls eine Unterschreitung des Existenzminimums und damit ein Abbruch der Ausbildung droht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.1.2005 - 2 MB 165/04).
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